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Die Frühgeschichte des Bliestals PDF Drucken E-Mail

Bis 2000 v. Chr.

Steinzeit

Mimbach liegt auf einer Flußterrasse, die wahrscheinlich bereits in der Jungsteinzeit besiedelt ist, zumindest aber von den Menschen des Übergangs von der Sammler- und Jägertätigkeit zum seßhaften Bauerntum auf ihren Wanderungen berührt wird. Diese Annahme wird gestützt durch Funde auf der Mimbacher Gemarkung; 1948 wird auf der Flur Triesch ein feingeschliffenes Steinbeil aus vulkanischem Gestein gefunden, das der jüngeren Steinzeit zuzurechnen ist.

 

 

1800 – 800 v. Chr.

Bronzezeit

Die Besiedlung scheint auch in die nachfolgende Bronzezeit hinüberzureichen.            Für die Früh- und Mittelbronzezeit gibt es keine Siedlungshinweise, für die sich anschließende Spätbronzezeit oder Urnenfelderzeit läßt sich eine Besiedlung aus Grabfunden ableiten. Bereits 1928 wird etwa 200 m von Mimbach entfernt auf Webenheimer Ge-markung ein Grab der frühen Urnenfelderzeit durch Zufall entdeckt, 1980 wird bei Baggerarbeiten auf dem heutigen Betriebsgelände Hager ein weiteres Grab dieser Zeit freigelegt, und schließlich wird 1981 in der Gewanne Im Widdumshof bei einer gezielten Grabung noch ein Grab aus der Zeit um etwa 1000 v. Chr. gefunden. Die wertvollsten Funde enthält ein Grab, das Ortwin Ringle bei Aushubarbeiten 1969 anschneidet. Die nachfolgende Ausgrabung durch den damaligen Landes-konservator A. Kolling fördert neben sechs reich verzierten Tongefäßen ein sehr gut erhaltenes Bronzeschwert von 52 cm Länge zutage. Alle Gräber liegen in einem Flächenstück von etwa 500 m Länge und 100 m Breite, sie sind ein Indiz für eine bronzezeitliche Siedlung, da, wie wir von anderen Fundorten her wissen, diese Siedlungen in der Nähe von Gräberfeldern liegen.

 

 

800 v. Chr.

bis Christi Geburt

Eisenzeit

Keltenzeit

Die Eisenzeit ist für unseren Raum die Zeit der Kelten vom Stamm der Mediomatriker. Keltische Siedlungen sind im Bliesgau noch nicht erfaßt worden, aber aus vielen Grabfunden läßt sich auf eine dichte Besiedlung schließen. Im Gemarkungsbereich Mimbach selbst finden sich keine Gräber dieser Zeitepoche. In unmittelbarer Nähe der Banngrenze im Freishauser Wald liegen jedoch einige Grabhügel, die dem älteren Teil der Eisenzeit, der Hallstattzeit zuzuordnen sind. Neben den Grabfunden deuten auch eine Reihe von keltischen Flußnamen, wie Blies, Saar, auf keltisches Siedlungsgebiet hin.

 

Christi Geburt

bis 450 n.Chr.

Römerzeit

Mit der Eroberung Galliens durch Cäsar gelangt das Land an der Blies unter römischen Einfluß. Keltische Traditionen und römische Zivilisation durchdringen sich, es bildet sich im Laufe zweier Jahrhunderte ein Gallo- römischer Kulturraum heraus. Eine lange Friedensperiode führt zu einem normen wirtschaftlichen Aufschwung, Straßen werden angelegt, die römische Steinbauweise verdrängt den Holz- und Fachwerkbau, die Landwirtschaft nutzt die fruchtbaren Muschelkalkböden, Manufakturen entstehen. Ein gleichmäßiges Netz von Einzelhöfen -villae rusticae- überzieht den Bliesgau.

Bei der Anlage dieser Höfe bevorzugt man leichte Südhanglagen,
möglichst in der Nähe einer Quelle. 1913 wird bei Grabungen in der
Gewanne Ober dem Schorrwald ein römisches Landhaus freigelegt, in dem neben Töpferwaren viele bemalte Stuckstücke gefunden werden.

 

Auf der Haardt an der Straße zwischen Mimbach und dem Martinshof, sowie im Grünbachtal in der  Nähe des Grünbacher Hofes deuten Anhäufungen von Keramikscherben, Siedlungsschutt und Steinquadern auf weitere römische Siedlungen hin. Schon im Jahre 1831 berichtet der Mimbacher Pfarrer Weyrich in einem Schreiben an den Geschichtlichen Verein des Rheinkreises von einer Römerstraße, die von Böckweiler durch den Freishauser Wald an Mimbach vorbei nach Webenheim führt und deren Spuren man noch deutlich erkennen könne. Als Beweis für eine Römerstraße führt er einige in Sandstein gehauene und in der Nähe der Straße gefundene lorbeergekrönte Brustbilder an, „welche aber wohl an römische Grabmäler erinnern, die man gewöhnlich neben der Straße errichtete.“ Ebenso schreibt er von „einem Gemäuer von der Höhe und Breite eines Meters und der Länge von 25 Metern, teils aus Quadersteinen, teils aus Mauersteinen bestehend, auf einem aufgeworfenen Hügel“ an der schon vorhin genannten Stelle auf der Haardt. Soweit der Bericht von Pfarrer Wiederholte Einfälle gemanischer Stämme im 3. und später im 5. Jhrh. führen zum Untergang der blühenden gallo-römischen Kultur

 

 

450 - 750

Ab 450 gehört das Land an der Blies zum Herrschaftsbereich der Merowinger. Das nach den Germaneneinfällen weitgehend menschenleere Gebiet wird aber erst wieder in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts planmäßig besiedelt. Während für den südlichen Bliesgau durch Reihengräberfriedhöfe Beweise für eine fränkische Besiedlung vorliegen, fehlen solche Hinweise für unsere nähere Umgebung völlig.

 

 

Mit dem Übergang von der merowingischen zur karolingischen Herrschaft beginnt, ausgehend von den Metzer Bischöfen , zu deren Bistum der Bliesgau gehört, die Christianisierung. Eng mit der Missionisierung verknüpft ist die Tätigkeit Pirmins, eines Mönches nicht genau geklärter Herkunft, der nach der Gründung der Klöster Reichenau und Murbach um 740 das Kloster Hornbach errichtet. Mit der Klostergründung erhalten wir nun verläßliche Quellen. Die eine oder andere Urkunde ist zwar gefälscht, wir erfahren aber vieles über Personen und deren Stellung, über Dörfer und ihre Zugehörigkeit, über Rechts-verhältnisse und Vorgänge.

 

796

schenken Herzog Wido und sein Bruder Warin das Dorf Myndenbach mit den Siedlungen Frieshausen und Scheldeburn im Bliesgau zu ihrer Seelenrettung dem Benediktinerkloster Hornbach, das damit Grund- und Gerichtsherr des Dorfes wird; die Einwohner werden als Pirmansleute Besitz und Eigentum des Klosters. Hornbach gehört damals zur Diözese Metz, ist Teil des Archidiakonats Saarburg und bildet als unterste kirchliche Einheit das Archi-presbyterat Hornbach. Das Kloster ist zunächst Eigenkloster der Gründer-familie aus dem Geschlecht der salischen Franken, der das volle Aufsichtsrecht, ebenso die Nutzung des Klostervermögen zusteht, soweit dies nicht ausdrück-lich für die Unterhaltung des Klosters bestimmt ist.

 

 

Verwaltungsmäßig ist das fränkische Reich um die Zeit der Schenkung in Grafschaften gegliedert, diese wiederum sind in Hundertschaften unterteilt. Mimbach, im Kernland des Karolingerreiches zwischen Rhein und Loire gelegen, gehört in jener Zeit zur Hundertschaft Ixheim und mit ihr zur Bliesgaugrafschaft. Die Blies bildet, wie später immer wieder, eine Grenze, sie trennt die Hunderschaften Ixheim und Hunackerhof.

 

 

Das Kloster Hornbach errichtet nach seiner Gründung sehr bald in den ihm gehörenden Dörfern den Aposteln geweihte Kirchen. Die Mimbacher Kirche mit den Kirchenheiligen Juda und Simon muß deshalb noch vor 850 gebaut worden sein.

 

 

843

wird im Vertrag zu Verdun das Frankenreich in ein West-, Mittel- und Ostreich aufgeteilt; der Bliesgau wird dem Mittelreich Lothars I. zugeschlagen. Der Bliesgau wird damit Grenzland.

 

 

870

Nach dem Tod Lothars II. erhält Ludwig der Deutsche Ostlothringen, der Bliesgau gehört nun zum Ostreich.

 

950

Das Kloster Hornbach wird Königskloster mit voller Immunität, es ist von öffentlichen Abgaben und Leistungen befreit, für die Klostergebiete stehen ihm Rechtsprechung und Verwaltung, sowie Steuer- und Abgabenrecht im wesentlichen allein zu. Seine umfangreichen Besitzungen gliedert es in Kloster-höfe als Amts- und Gerichtsbezirke, die in der Regel mit den Pfarrsprengeln zusammenfallen.

Mimbach und das urkundlich erst später erwähnte Webenheim bilden zusammen mit Freishausen und dem untergegangenen Scheldeborn ab einem nicht näher zu bestimmenden Zeitpunkt den Klosterhof Mimbach-Webenheim. Kirchlich gehören sie zur Pfarrei Mimbach. In Mimbach besitzt das Kloster ein eigenes Gut, das von einem Meier bewirtschaftet und verwaltet wird, wenn es nicht gerade an Mitglieder des niederen Adels verliehen oder verpfändet ist. Der Klostermeier übt als Klosterbeamter mit den Schöffen die niedere Gerichtsbarkeit aus und ist dem Kloster gegenüber auch für die Erfüllung fälliger Forderungen, wie Gelt-Zinß, Gefell, Gülten u.a.m. verantwortlich.

 

Klosterhof, Meiereigut und Pfarrei mit Kirchensatz gehören mit Gericht, Leuten, Gülten, Gütern, Renten und  Zinsen ursprünglich allein dem Hornbacher Kloster, sie werden später oft als selbständige Besitztümer mit eigenen Rechten in der damals üblichen Art und Weise übertragen, so daß bald eine verwirrende Überlagerung und Verflechtung von Rechts- und Besitzverhältnissen die Folge ist.

 

 

Innerhalb des Klosterhofs werden Ländereien, sogenannte Huben, an Leibeigene und Hörige, die Hübner, überlassen, die dem Kloster oder den sonst dazu Berechtigten zu festen Terminen genau festgelegte Natural- und Geldabgaben schulden. Das Flurstück Im Klosterbusch erinnert noch heute an diese Klostergüter.

 
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