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1087

schenkt Kaiser Heinrich IV. die Abtei Hornbach dem Bischof von Speyer, sie bleibt aber bis zum Jahre 1821 Teil des Bistums Metz.

 

 

1221

Conrad, Bischof von Metz, stellt fest, daß das Kloster Hornbach ,das „vor alters in geistlichen Dingen blühte, in zeitlichen Überfluß hatte, nun aber durch die Übergriffe der Vögte, durch Nachlässigkeit der Äbte, durch Unzulänglichkeit der Mönche und durch sonstige widrige Umstände so heruntergekommen ist, daß es sich ohne Schutz nicht mehr erholen kann“.

 

Die Grafen von Saarbrücken sind zunächst Schirmvögte des Klosters, durch Erbfolge geht dieses Amt um 1190 an die Grafen von Zweibrücken über, die in den Zeiten schwacher Zentralgewalt ihre Hoheitsrechte ausweiten und schließlich in einen Vergleich im Jahre

 

 

1237

das Kloster Hornbach ihrer Landeshoheit unterordnen. Damit sichern sich die Grafen von Zweibrücken auch Abgaben- und Zehntrechte in Mimbach.

 

 

1271

beurkundet Graf Heinrich von Zweibrücken, daß das Kloster Hornbach alle seine Güter auf Scheldeburnen dem Simon von Breidenvort und seiner Frau auf Lebzeit als Zins überläßt.

 

 

1276

kommt es im Verlauf des Blieskasteler Erbfolgekriegs auf der Wattweiler Höhe zu einer Schlacht, in der.Herzog Friedrich III. von Lothringen von Graf Heinrich von Zweibrücken besiegt wird; „auf beiden Seiten fielen viele Pferde und Menschen“ berichtet die Chronik.

 

 

1291

überläßt das Kloster Hornbach den Eheleuten Gerlach und Hildegard von Breitfurt seine Güter in Vrowinghausen, dem heutigen Freishauserhof, gegen jährlich 30 Malter Frucht, ein Schwein und zwei Kapaunen.

 

 

1293

ist der Mimbacher Pfarrer Reinher von Mynnenbach Mitglied eines Schiedsge-richts, das Streitigkeiten zwischen dem Grafen Ludwig von Homburg und dem Kloster Wörschweiler regelt.

 

 

1303

verkaufen Edelknecht Arnold und seine Frau Agnes dem Heinrich, Sohn der Frau Hauwela von Zweibrücken, verschiedene Gülten in Webenheim und anderen Orten.

 

 

1316

erwirbt das Kloster Wörschweiler von dem Mimbacher Ehepaar Volmar Denger und Wendelmut eine Wiese bei Hundhausen (untergegangener Ort bei Einöd).

 

 

1318

schlichtet Graf Eberhard von Zweibrücken einen Streit zwischen Altheim und Böckweiler einerseits und dem Kloster Hornbach wegen der „Böschen Grunin-bach, Morsitters, Rostal und Pfaffensitters“.

 

 

1334

verpfändet Graf Walram von Zweibrücken Minnenbach, Weybenouwe, Froneshusen und Scheldeburn mit Gericht und Recht an die Brüder Beymont, Johann und Nicolaus, Herren von Dagstuhl-Fleckenstein als Pfand für die Überlassung von 500 Pfund Heller. Die Herren von Dagstuhl müssen alsbald einen Teil Ihrer Zehnt- und Kirchenrechte in Mimbach abgetreten haben, denn 1363 erscheint Nikolaus von Castel als Lehensherr der Dagstuhler.

 

 

1335

verpfänden die Eheleute Contzo und Elisabeth von Mimbach einen Teil ihrer Heuernte zur Begleichung einer Schuld an einen Wechsler in Blieskastel. Im gleichen Jahr wird ein Heintzo als Meier des Klosters Hornbach zu Mimbach genannt.

 

 

1343

verpfändet Johan Herr zu  Dagestall dem Ritter Albrecht von Zweinbrucken den Hof zu Mynnenbach, Weybenauwe und Scheldeborne zu 232 Pfund Heller weniger vier Groschen.

 

Graf Walram verspricht dem Erzbischof Baldewin von Trier, die Burgleute von Castele auf der Bliessen an den Nutzungen im St. Pirmynswald nicht zu hindern. Die von Castele dürfen auch weiterhin ihr Vieh auf die Wiesen jenseits der Bliese zur Weide treiben.

 

 

1359

verkaufen Abt Johannes von Hornbach und sein Konvent der ehrbaren Frau Agnesen, Witwe des Friedrich, Bürger von Zweibrücken, 34 Pfd. Heller-Zinsen um 60 hfl., lösen damit die von dem Edelknechte Konrad von Kastel auf der Meierei zu Mimbach ruhende Hellergüte von 6 Pfd. ab und „verpfänden für den richtigen Empfang obiger 6 Pfd. ihre Meierei zu Mimbach.“

 

 

1360

wird die Pfarrei Mimbach zum ersten Mal erwähnt, das Patronat haben die Herren von Dagstuhl, die es ihrerseits an mehrere Adelige als Lehen weitergeben. Webenheim ist Filiale mit einer Kapelle. Als Gründer der Pfarrei wird das Kloster Hornbach genannt.

 

 

1363

überläßt der Edelknecht Nikolaus von Castel seinem Neffen Nikolaus den Teil des Kirchensatzes und den großen und kleinen Zehnten zu Minnenbach und Weibenauwe als After-Mannlehen, er selbst hatte sie von Johanse, Herrn zu Dagstuhl zu Lehen. (After-Mannlehen - Unterlehen)

 

 

1366

Graf  Heinrich von Veldentz und sein Sohn Heinrich erklären, daß sie durch den verstorbenen Grafen Walram und dessen Sohn Eberhard in den Besitz von einem Viertel der Rechte aller Pirmannshöfe, -gerichte und -leute gelangt sind, daß diese Übertragung aber erst nach dem Tode Eberhards voll wirksam wird.

 

 

1380

Junker Lamprecht Stroff von Castel schenkt dem Kloster Gräfinthal seine jähr-liche Gült von 7 Malter Frucht aus dem Zehnten zu Webenheim.

 

 

1387

wird bei der Güterteilung der Grafen Heinrich III. und Ludwig II. von Veldentz die Pfandschaft zu Mimbach  und Webenheim als gemeinschaftlicher Besitz ausgewiesen

 

Stebe von Mynenbach wird als oberster Heimburg zu Mynenbach und Weibe-nouwen genannt (Heimburg, Heimbürge, Heimberger - Gemeindevorstand).

 

 

1388

Lamprecht Streiff (Stroff) verpfändet dem Kloster Werßweiler 4 Personen zu Weibenheim für 30 fl. auf Wiedereinlösung, „welche Personen alle Jahre 2 fl. Pension geben sollen“.

 

 

1413

besiegt auf der Wattweiler Höhe in der Nähe des Mölschbacher Hofes Herzog Stephan von Zweibrücken den Grafen Philipp von Nassau.

 

 

1415

Der oberste Heimbürge und die Gemeinde der Pfarrei Mimbach-Webenheim verkaufen dem Bender Rothun und dem Schneider Nyclas von Bierbach den Grund vom Schickborn an bis Emselweg.

 

 

1429

gewährt das Kloster Gräfinthal dem Blickweiler Pfarrer Nikolaus von Medelsheim auf Lebenszeit den Genuß des Kleinen Zehnten, der ihm von Mimbach- Webenheim zusteht.

 

 

1452

Bruder Heinrich von Weybenauw, Professe in Wernivalerion (Wörschweiler), Metzer Bistums, wird in Heidelberg immatrikuliert.

 

 

1456

löst Pfalzgraf Ludwig von Zweibrücken nach Tilgung einer Restschuld die an die Herren von Dagstuhl verpfändeten Orte Mimbach und Webenheim wieder ein. Die Mauchenheimer besitzen in Webenheim eine Gült von 2 Hühnern, 20 Sester Früchten und 5 Schilling Heller.

 

 

1460

und später: Im Bruderschaftsbuch der Sakraments-Bruderschaft zu Wörsch-weiler sind nachstehende Mitglieder aus Mimbach aufgeführt:

 

Herre Niclas von Rudewiler, plebanus (Pfarrer) in Mynbach, Herre Johan Fabri, plebanus in Mynbach, Gele von Mynbach, Colman von Mynbach und Kauf Hans von Mynbach“.

 

 

1472

belehnt Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg, Freiherr zu Dagstuhl, den Johann Hubenriß von Odenbach mit dem Kirchensatz von Mimbach und einem Drittel des kleinen Zehnten, sowie einem Teil des großen Zehnten von Mimbach und Webenheim.

 

 

1476

ist die Mimbacher Mühle Eigentum der Kirchengemeinde.

 

Auf dem Jahrgeding zu Webenheim werden in einem Weistum für die Dörfer Mimbach und Webenheim von den sieben Schöffen der Gemeinde die Rechte des Abtes Blicker von Hornbach als Gerichtsherr und des Herzogs Ludwig als Kastenvogt und Beschirmer in Gegenwart von Ulrich, Konventsherr zu Horn-bach, Hanman von Budesheim, Amtmann zu Zweibrücken, Diebold Scherer, Schultheis von Hornbach und des Notars Goldschmidt von Zweibrücken be-stimmt.

Dem Abte fallen Bann und Mann, Gericht, Freiheit und Herrlichkeit, Flug und Zug zu; dem Herzog stehen als Schirmherr die halben Bußen und Frevelgelder zu.

 

In diesem Weistum werden auch die damals gültigen Maße, Gesei, bestimmt: Pfund, Elle und als Fruchtgesei den Vierling, den ganzen und den halben Sester.

 

(Weistum, Weistumb: Das von bäuerlichen Gerichten festgestellte bäuerliche Gewohnheitsrecht)

 

 

1485

verleiht nach dem Tode des früheren Lehensträgers Johann von Hubenriß Abt Ulrich von Hornbach dem Ermerich von Lewenstein und seinen Schwägern Heinrich von Ramburg und Rudolf von Alben, genannt Sulzbach, Güter und Gülten zu Mynnenbach und Weybenheim. Die Lewensteinschen und Albenschen Rechte fallen später an die Herren von Eltz, die anderen gehen in den Besitz der Herren von Steinkallenfels über.

 

 

1489

überträgt Abt Ulrich von Hornbach die Meierei zu Mimbach um 6 Pfd. Heller dem Isenbart von Heringen, Schwiegersohn von Johann von Castel.

 

 

1509

Im Beisein des Priors von Gräfinthal, des Schultheißen von Ormesheim, des Kellners (Amtmann) Schnider und des Amtmanns von Blieskastel findet zusammen mit den Heim(m)eiern der Gemeinden Mimbach und Webenheim eine Begehung der dem Kloster Gräfinthal zinspflichtigen Gründstücke statt.

 

 

1515

Der „oberste Heimbürge von Mynbach und der Gemeinde Burschafft (Bürgerschaft) in der Pfarre Mynbach und Weybenauwe“ geben ihr Einverständnis zur Anlage von zwei Fischwögen auf Webenheimer Bann durch Johannes Meisenheimer, Sekretär des Herzogs Alexander.

 

 

1523

Mit der Berufung des protestantischen Predigers Johannes Schwebel beginnt im Herzogtum Zweibrücken die Reformation. Unter Herzog Wolfgang (ab 1543) von Zweibrücken wird die Lehre Luthers bestimmende Konfession. Herzog Wolfgang erläßt Kirchenordnungen (1555) und errichtet in den Oberämtern Kirchenschaffneien mit der Aufgabe, die Finanzen der Kirchen zu regeln.

 

 

1523

Deutscher Bauernkrieg. Während Mimbach von den Unruhen verschont bleibt, wird das Kloster Wörschweiler von Bauern angegriffen und überwältigt.

 

 

1535

tritt Abt Kindheuser die Gerichtsbarkeit über die sechs in der Grafschaft Zweibrücken gelegenen Klosterhöfe Nünchweiler, Contwig, Webenheim mit Mimbach, Auerbach, Zweibrücken und Althornbach an den herzoglichen Vormund (für den unmündigen Thronerben Wolfgang) Pfalzgraf Ruprecht ab. Zweibrücken übernimmt die unumschränkte Herrschaft im ganzen Gerichtsbezirk. Die Klosterhöfe werden nun Schultheißereien.

 

Im gleichen Jahr überträgt Abt Johann von Kindhausen dem Hans Bröck von Gersheim das Lehen von dessen Schwiegervater Adam von Heringen zu Mimbach.

 

 

1546

Die Kirchengemeinde verkauft die Mühle an die Gemeinde.

 

 

1547

Im Zweibrücker Oberamts Bannbuch werden Banngrenzen, Gewässer, Wälder, Obrigkeit und Gerichtsbarkeit, Jagd- und Bauerngerechtigkeit im einzelnen beschrieben. Unter anderem ist die Rede von einem „Waibenheimer Waldt, aichens und Buchens, jenseit der Bliesenn, ist ungeverlich uff ein virtell einer meil wegs breit unndt lang, stoßt uff Lautzveiller waldt undt Kirckeller Waldt undd uff Birbacher Bann“. Gemeint ist hier der Pirmanswald. An anderer Stelle ist über die Bliesbrücke zu lesen: „Man hebt alhie weder bruckhen noch weg gelt. Sondern müssenn zwo bruckhenn handthaben unndt bawenn, So über die blies gehn Bließ-Castell zu gehenn“. Die damalige Bliesbrücke führt über eine Insel, so daß das Brückenbauwerk aus zwei Einzelbrücken besteht.

 

 

Das Bannbuch gibt für Mimbach 12 Bauren oder Gemeinsleute, für Webenheim 38 Bauren oder Gemeinsleute als Einwohner an.

 

 

1552

wird in Mimbach die Reformation eingeführt, erster Pfarrer des lutherischen Bekenntnisses ist Jakob Streck (oder Strack). In einem Geheimvertrag werden  Frankreich die Bistümer Metz, Toul und Verdun, die bisher zum deutschen Reichsgebiet gehörten, überlassen.

 

 

1553

In der Amtsbeschreibung des Blieskasteler Amtmannes Hans Sulger wird über Blieskasteler „Gerechtigkeiten“ in Webenheim-Mimbach berichtet: „Item hat es zu Weibenheim auf St. Steffenstag in der heiligen Weihnacht ein benannten oder bemelten Tag, da hat meines gnädigsten Herrn (der Kurfürst von Trier) Meyer und dann der Haubenroßer, Lewenstein und das Guldenkind von Heringen ihre Diener allda und wer alsdann noch ferners dazu Gerechtigkeit haben mag. Daselbst ist ein Haubengericht, hat seinen Heuber und Huber Schultheiß. Die haben Güter, Bering und Wiesen, Wehr und wie die Huber bezahlen, an Fruchtgeld, Flachs, Hüner und Eier, weisen auch wieviel und was jedem Herrn gebührt. Item meinem gnädigen Herrn gebührt: An beider Frucht 6 ½ Faß.“ An anderer Stelle wird von Grenzstreitigkeiten (Irrungen) über das Bubenalmend bei Weibenheim  und den St. Pirmondtswald  berichtet.

 

 

1558

wird das Benediktinerkloster Hornbach aufgehoben. Sein Grundbesitz wird als Sondervermögen zunächst von der Klosterschaffnei Hornbach verwaltet, die Erträge daraus dürfen nur für Kirchen- und Schulzwecke verwendet werden. Die Klosterschaffnei wird später in die Kirchenschaffnei eingegliedert, diese besitzt noch heute Ländereien (etwa 40 ha) auf dem ehemaligen Mimbacher Bann.

 

 

1564

Tilemann Stella erstellt ein umfangreiches Kartenwerk (sechzehn Einzelkarten und eine Übersichtskarte) und fertigt dazu eine umfangreiche Bannbeschreibung der Ämter Zweibrücken und Kirkel an. Frishausen ist nach der Angabe Stellas damals bereits eine Wüstung.

 

Die Pest wütet in einigen Gemeinden des Oberamts.

 

 

1572

Ein Lehensbrief der Fleckensteiner weist Johann Adluff von Eltz als Inhaber des Kirchensatzes und eines Teils des Mimbacher Zehnten aus.

 

 

1574

stirbt Johann Adluff Herr zu Eltz, er wird als Giftherr (Stifter) in der Mimbacher Kirche beigesetzt.

 

 

1576

fertigt der Bildhauer Hans von Trarbach die Grabplatten des Ehepaares Adluff Herr zu Eltz und Katharina von Brandscheid an. Die Grabreliefs gehören zu den bedeutenden Bildhauerarbeiten der deutschen Renaissance des 16. Jahrhunderts.

 

Ursprünglich im Chorturm der alten Kirche postiert, sind sie nach dem Bau der neuen Kirche im Kircheninnern angebracht worden.

 

Die Grabinschrift für Hans Adluff (Adolf) lautet: „Im Jahre 1574 den 27 ten July ist in Gott verstorben und liegt allhie begraben, der Edle und Ehrenvest Johann Adluff Herr zu Eltz und Bliescastell, Stifter dieser Kirch, seines Alters 51 Jahr, dem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihen wulle“.

 

Johann Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, verkauft an Arbogast Rehburger für 1600 Golden einen ablösbaren Zins von 80 Gulden von den Ämtern und Städten Zweibrücken und Hornbach, sowie von neun Schultheißereien, darunter auch Webenheim-Mimbach.

 

 

1580

heißt es im Kirchenvisitationsbericht unter anderem:

 

„Pfarrer: Wilhelmus Lamersdorf von Beuron, 49 Jar alt. Hatt in der Jugend nit sonders gut studiert,.....helt gute Ordnung im predigen. Im ambt vleißig, und im Leben unstrefflich.

 

Censores: Dieser pflegt sich beim wein unmuts zu machen und zu fluchen. hatt besserung zugesagt (Censores - heute etwa Presbyter).

 

Gemeind und Jugend zu Minbach: ist mit dem Kirchgang ziemblich fleißig und sein die Jungen Im catechismo wol bestanden.

 

Zauberei: die alt Keiserin zu Mimbach soll mit Segen umbgehen, ist dem Pfarrer bevohlen sie davon abzuweisen.“

 

 

Unter „Realia“ ist vermerkt: „Collator ist Johann Adolf von Eltz seliger gewesen, dessen Kinder vormünder ist jetzt Emerich von Eltz. Hat gemelter Collator am Zehenden, den man den großen Zehenden nennt, den dritten Theil, pfarrer auch einen dritten Theil. Item Ludwig vom Stein(kallenfels zu Groß-bundenbach)  sambt seinen Consorten (u.a. von der Leyen) auch einen dritten Theil. Auß deßen vom Stein dritten Theil nimbt der von Eltz wiederumb den neunten Theil. Hatt der von Eltz dem pfarrer keinen Collationsbrief geben, begert vom Ime einen Revers“. (Collator - Inhaber der Collatur, Collatur - hier etwa Pfründe aus dem Kirchenpatronat mit der Hauptpflicht, die Baulast der Kirche zu tragen, sie also zu unterhalten, instandzusetzen oder neu zu bauen)

 

 

1588

tritt Herzog Johann I. zum Calvinismus über und verlangt dasselbe von seinen Pfarrern und Untertanen. Der Mimbacher Pfarrer Wilhelm Lam(m)ersdorf verweigert die Einführung des neuen reformierten Katechismus, wird deshalb 1589 seines Amtes enthoben und muß auf Geheiß des Herzogs das Land verlassen.

 

 

1589

wird die Pfarrstelle Mimbach gegen den Widerstand weiter Teile der Bevölkerung mit dem reformierten Pfarrer Georg Wolfgang Acontius (Schütz) besetzt. Es dauert Jahre, bis die neue Landeskonfession sich endgültig durch-setzt.

 

 

 
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