AUFRUF!

Hiermit sei festzustellen, wer im „Orte Mimbach nicht von Geburt an wohne, aber schon seit 20 Jahren ansässig, und hierda Haus, Grund, Weib und Hof besitze.“
Der melde sich schriftlich oder mündlich bei seinem Ortsvorstande mit Vor- und Familienname (ggfl. auch Hausname) bis zum Jahresende, damit er die für das Laubsammeln notwendige Vollmacht von ihm erhalte. 
In feierlichem Gewande gekleidet wird er, geladen zum 11. Jänner 2015 ins Matthias Claudius Heim, um vor den Augen Aller die „Laabrechts-Urkunde“ in Besitz zu nehmen.


Mit freundlichem Gruße


Ihr Ortsvorstand
Gerd Weinland


Gerd Weinland     -     Winterbergstraße 2a    -    66440 Blieskastel – Mimbach     -     Tel.:  0 68 42 / 53 64 84
(gw)